Kompetenzbereiche

Die Kanzlei Ślązak & Partner bietet komplexe Rechtsberatung für ihre Mandanten an. Im Laufe der mehrjährigen Berufspraxis stellte sich heraus, dass die ständige Beratung der Mandanten das beste Konzept einer Kanzlei darstellt. Von diesem Konzept profitieren die Mandanten am meisten. Das Konzept ermöglicht unter anderem:

  • individuelle Anpassung der Zusammenarbeit an die Bedürfnisse des Mandanten;
  • laufende Prüfung von Rechtsangelegenheiten der Mandanten und die Feststellung ihrer potenzieller Risiken;
  • systematische Mitteilungen über Änderungen der Rechtsvorschriften und rasche Aufnahme entsprechender rechtlicher Schritte;
  • Entsendung von Mitarbeitern der Kanzlei zum Mandanten zwecks Rechtsberatung vor Ort.

Die Kanzlei ist besonders spezialisiert auf:

 

Gesellschaftsrecht

  • Rechtsberatung in Fragen der Optimierung der Rechtsform der unternehmerischen Tätigkeit;
  • Gründung von Gesellschaften, Beratung von deren Organen, Erstellung von Beschlüssen, Satzungen, Verträgen u. ä. sowie von erforderlichen Dokumenten für die Anmeldung in das polnische Handelsregister und dessen Aktualisierung, Vertretung vor polnischen Behörden und Gerichten sowie Finanzämtern und -gerichten;
  • Durchführung der rechtlichen Due Diligence von Unternehmen;
  • Beratung bei der Umstrukturierung und Übertragung von Unternehmen (Umwandlung/Verschmelzung/Spaltung/Formwechsel/Vermögensübertragung);
  • Rechtsberatung für polnische und ausländische Unternehmen in allen Fragen ihrer laufenden Geschäfte;
  • Beratung im Insolvenz- und Liquidationsverfahren.

 

Vertragsrecht

  • komplexe Rechtsberatung bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen, diversen Vereinbarungen und Letters of Intent im polnischen und grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr;
  • Entwerfen von Konzepten für die Sicherung von Transaktionen (Treuhandkonten, Escrow Account, Bankgarantien, Wechsel, Sicherungsübereignung, Pfandrecht, Hypotheken, Bürgschaften u. ä.);
  • Beaufsichtigung der Vertragsabwicklung;
  • Entwerfen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs), Musterverträgen und Geschäftsordnungen;
  • rechtliche Unterstützung beim Entwerfen neuer Unternehmenskonzepte (Die Juristen der Kanzlei sind unter anderem Mitautoren der Geschäftsidee „kleine On-Line-Verbraucherkredite“).

 

Immobilienrecht

  • komplexe Rechtsberatung bei Immobilientransaktionen, insbesondere Beratung bei Erwerb von Neubauten (Bauträgerverträge);
  • rechtliche Due Diligence von Immobilien;
  • Beratung bei der Finanzierung von Immobilientransaktionen und bei der immobilienspezifischen Kreditsicherung;
  • Rechtsberatung und Vertretung in Verfahren über die Wiedererlangung von enteigneten Immobilien;
  • Beratung und Unterstützung bei Investitionsvorhaben (Planung-, Baubetreuungs-und Bauverträgen mit General- und Subunternehmen, Verträgen über Investitionsbürgschaften);
  • Beratung im Bereich der erneuerbaren Energien und in Fragen der Belastung von Immobilien mit technischen Vorrichtungen;
  • Gestaltung und Verhandlung von Bau-, Miet-, Pacht- und Verwaltungsverträgen für Immobilien.
  • Der Partner der Kanzlei Michał Ślązak ist lizenzierter Immobilienmakler.

 

Arbeitsrecht; Dienst- und Managerverträge

  • Beratung in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts (Aufnahme, Änderung und Aufhebung von Arbeitsverhältnissen);
  • Erstellung und Prüfung jeglicher Dokumentation bezüglich Beschäftigung (Arbeits-, Dienst-, Werk- und Kooperationsverträge, vertragliches Wettbewerbsverbot), sowie interner Richtlinien (Arbeitsordnung, Vergütungsordnung, Satzung des betrieblichen Fonds der Sozialleistungen);
  • Beratung für Manager und Führungskräfte;
  • Unterstützung bei betriebsbedingten Umstrukturierungsmaßnahmen und deren Umsetzung;
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

 

Pharmarecht

  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verkaufs-, Herstellungs- und Vertriebsverträgen von Arzneimitteln und Medizinprodukten (unter besonderer Berücksichtigung gewerblicher Schutzrechte) in nationalem und internationalem Geschäftsverkehr;
  • Beratung von Pharmaunternehmen (Arzneimittelgroßhändler, Arzneimittelhersteller sowie Apotheken).

 

Recht des geistigen Eigentums

Beratung in allen Rechtsfragen des geistigen Eigentums (Patentrecht, Markenschutzrecht, Geschmacksmusterrecht, Gebrauchsmusterrecht, Urheberrecht, Informationstechnologie- oder kurz IT-Recht);

Gestaltung und Prüfung von Verträgen über Nutzungsrechte (Urheberverträgen) sowie anderen Verträgen im Bereich des geistigen Eigentums.

 

Bankenrecht

  • Rechtsberatung für Banken und andere Finanz- und Kreditinstitute;
  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Allgemeinen Kreditbedingungen, Sicherungsverträgen und anderen Verträgen bezüglich Unternehmensfinanzierung;
  • Vertretung unserer Mandanten bei der Ermittlung von Rechten und Pflichten aus den Kreditverträgen und bei Verhandlungen und in Gerichtsverfahren mit Banken;
  • Vertretung in Gerichtsverfahren wegen Forderungssicherung für Finanzinstitute (Grundbuchverfahren, Pfandregistereintragungen).

 

Wettbewerbsrecht

  • Beratung in allen Rechtsfragen des Wettbewerbs- und Verbraucherschutzes;
  • Prüfung von Transaktionen hinsichtlich deren Übereinstimmung mit dem Gesetz über den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz und dem Gesetz über Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs;
  • Anmeldungen beabsichtigter Zusammenschlüsse von Unternehmen dem Vorsitzenden des Amtes für den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz;
  • Beratung im Bereich der Bekämpfung von, den Wettbewerb einschränkenden, Tätigkeiten und des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung;
  • Vertretung bei Verhandlungen und in Verfahren über Ansprüche auf Unterlassung der, den Wettbewerb einschränkenden, Tätigkeiten.

 

Patientenrechte
  • Rechtsberatung in Fragen medizinischer Dienstleistungen, unter besonderer Berücksichtigung des Schutzes der Patientenrechte;
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von geschädigten Patienten in Angelegenheiten der Arzthaftung.

 


Konfliktlösung, Mediation, Schieds- und Gerichtsverfahren
  • Das Ziel unserer Kanzlei ist gütliche Konfliktlösung durch Verhandlungen. Wenn es nötig ist, vertreten wir selbstverständlich unsere Mandanten als Mediatoren oder in Schieds- oder Gerichtsverfahren.

 

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